Polizisten stoppen Messerangreifer
Gegen einen Messerangriff konnten sich Polizeibeamte in Gummersbach nur durch den Einsatz der Schusswaffe verteidigen. RA Arnold erläutert die Hintergründe und dass offensichtlich die Justiz mit dem vorbestraften Täter nicht sachgerecht umgegangen ist (link zum Bericht)