Christoph Arnold ist seit 1999 als Rechtsanwalt in Bonn tätig.
2002 hat ihm die Rechtsanwaltskammer Köln den Titel Fachanwalt für Verwaltungsrecht verliehen.
2003 hat ihm die Rechtsanwaltskammer Köln weiterhin den Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen.
Ab Januar 2015 bis 2025 hatte Rechtsanwalt Arnold einen Lehrauftrag an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung angenommen. Er bildete Polizeibeamte der Bundespolizei des gehobenen Dienstes im Verwaltungsrecht aus. Zuvor hat er Polizeibeamte des Landes NRW an der damaligen Fachhochschule in Köln unterrichtet.
Die Verknüpfung der beamtenrechtlichen Spezialkenntnisse eines Fachanwaltes für Verwaltungsrecht einerseits mit der Durchsetzungsfähigkeit und dem unbedingten Einsatz für den Mandanten eines Fachanwaltes für Strafrecht anderseits, führt gerade bei der Vertretung von Beamten zu meist erfolgreichen Fällen und (besonders wichtig) zu zufriedenen Mandanten.
Rechtsanwalt Arnold berät und vertritt Mandanten in ganz Deutschland.
