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Beamtenrecht


Rechtsanwalt Arnold ist als Fachanwalt für Verwaltungsrecht einerseits und als Fachanwalt für Strafrecht andererseits auf die Bereiche des

- öffentlichen Dienstrechts,
- der Straf- und Disziplinarverteidigung,
- sowie der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche

von Beamten, Soldaten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes spezialisiert. Einzelheiten hierzu erfahren Sie in den weiteren Rubriken.


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