Grundsätzlich soll die Zusammenarbeit von Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen mit der jeweiligen Behördenleitung möglichst einvernehmlich erfolgen. Leider ist dies nicht in jeder Behörde der Fall.
Personalvertreter sind hierbei darauf angewiesen, dass ihnen rechtlicher Rat nicht nur schnell, sondern vor allem praxisbezogen zur Verfügung steht.
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Arnold auf den Gebieten des Personalvertretungs- und Schwerbehindertenrecht erstreckt sich von der Beratung in Einzelfragen bis zur Prozeßvertretung in der gerichtlichen Einforderung von Mitbestimmung.