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Familienrecht


Die Beratung im Familienrecht hängt vor allem von der Ausgangsposition des zu beratenden Mandanten ab. So sind zum Beispiel die Regelungsbedürfnisse für den kinderbetreuenden Elternteil, den nicht betreuenden erwerbstätigen Elternteil, die kinderlosen Ehegatten und den heiratswilligen oder bereits verheirateten Unternehmer äußerst unterschiedlich. Dies gilt sowohl für Beratungen zur Vorbereitung einer Eheschließung als auch für die Rechtsvertretung im Rahmen der Trennung und Scheidung.

Das Familienrecht setzt sich aus vielen verschiedenen Teilgebieten zusammen. Alleine die im Zuge einer "normalen" Scheidung zu regelnden Bereiche sind vielfältig. Hierbei sind regelmäßig zu klären:

  • die Scheidung selbst
  • der Versorgungsausgleich, das heißt, der Ausgleich der während der Ehezeit durch die Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften
  • die güterrechtliche Auseinandersetzung - für Unternehmer einer der sensibelsten Bereiche
  • die Verteilung des gemeinsamen Hausrats
  • die Frage, wer in der ehelichen Wohnung verbleibt
  • der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt eines Ehegatten
  • der Kindesunterhalt
  • und bisweilen auch das Sorge - und Umgangsrecht im Hinblick auf die gemeinsamen Kinder

 

Für den Fall, dass aufgrund der Nationalität oder des Aufenthalts eines Beteiligten, der Belegenheit von Vermögensgegenständen oder sonstiger Umstände ein Auslandsbezug besteht, ist vor der unmittelbaren Überprüfung der oben dargestellten Rechtsgebiete zunächst festzustellen, ob überhaupt deutsches Recht Anwendung findet. Dies geschieht durch eine sogenannte kollisionsrechtliche Überprüfung des Sachverhalts und muß für sämtliche oben aufgelisteten Bereiche getrennt erfolgen. Es ist bei internationalen Fällen durchaus möglich, dass für einzelne Bereiche deutsches Recht, für andere jedoch ausländischer Recht gilt.

Viele der oben aufgeführten Bereiche können bereits im Voraus durch einen Ehevertrag geregelt werden. Dies bietet sich insbesonders für Unternehmer/innen an, da sie durch entsprechende ehevertragliche Regelungen den Bestand des Unternehmens sicherstellen können. Ein wichtiger Bestandteil der familien- und erbrechtlichen Beratung von Unternehmern ist die Erstellung von Eheverträgen, die individuell auf die Bedürfnisse der zu gründenden oder bereits bestehenden Familie zugeschnitten werden. Nicht selten enthalten diese auch erbrechtliche Regelungen. Die Berücksichtigung steuerrechtlicher Erwägungen ist dabei unabdingbar.


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