Polizist setzt sein Knie am Kopf ein
RA Arnold rechtfertigt als Verteidiger das Vorgehen des beschuldigten Polizisten in der Düsseldorfer Altstadt im Kölner Stadtanzeiger.
RA Arnold rechtfertigt als Verteidiger das Vorgehen des beschuldigten Polizisten in der Düsseldorfer Altstadt im Kölner Stadtanzeiger.
Als Nebenklagevertreter für die Eltern der von einem Raser in Stuttgart getöteten 22-Jährigen hat RA Arnold Revision gegen das zu "milde" Urteil des LG Stuttgart eingelegt.
Auf der Disziplinarverteidiger-Tagung der GdP NRW hat RA Arnold über die Auswirkungen einer Verminderung der Schuldfähigkeit im Disziplinarverfahren informiert.
RA Arnold nimmt als Verteidiger in dem Prozess um den tragischen Schuss eines Polizisten auf seinen Kollegen Stellung zu dem Urteil.
Seit dem 29.01.2019 gilt die EU-GüterrechtsVO mit einheitlichen Regelungen für die Bestimmung des auf das Güterrecht anwendbaren Rechts bei Fällen mit Auslandsbezug. Sie löst den bis dahin gegoltenen Art. 15 des Einführungsgesetzes zum BGB ab. Wichtigste Veränderung für das in Deutschland geltende internationale Privatrecht ist, dass für neue Ehen jetzt der erste gemeinsame Aufenthaltsort nach Eheschließung wichtiger als eine etwaige gemeinsame Staatsangehörigkeit der Eheschließenden ist, um das anwendbare Güterrecht zu bestimmen. Der größte Vorteil, der sich aus dieser nunmehr unmittelbar in jedem Land der Europäischen Union geltenden Vorordnung ergibt, ist, dass endlich in der gesamten Europäischen Union einheitlichen Anknüpfungsregeln für die Bestimmung des anwendbaren Rechts gelten.
Der Focus berichtet ausführlich über angeblich steigende Gewalt durch Polizisten, aber auch über die steigende Gewalt gegen Polizisten und zitiert RA Arnold.
In Berichten um die angebliche Mißhandlung eines jüdischen Professors durch Polizisten in Bonn zitieren sowohl die Rheinische Post als auch der Kölner Stadtanzeiger RA Arnold als Verteidiger der Beamten, der die Vorwürfe zurückweist.
Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet in der Ausgabe vom 20.2.2018 über die Verschwendung von Steuergeldern bei der Rückforderung von überzahlten Bezüge und zitiert hierbei RA Arnold.
Der Kölner Stadtanzeiger berichtet ausführlich über die wachsende Gewalt gegen Polizeibeamte und zitiert hierbei RA Arnold als Experten für die Vertretung von verletzten Polizisten.
Im Sommer 2017 wird RA Arnold zum beisitzenden Richter beim Richterdienstgerichtshof NRW, der beim OLG Hamm gebildet ist, ernannt. Er entscheidet damit über Disziplinarverfahren gegen Richter und Staatsanwälte mit.
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